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AGBs

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung.
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden, im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage/Anzahlung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
    b) Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10% des Übernachtungspreises, bei Übernachtung mit Frühstück 20% des Pensionspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.
    c) Bei Zustandekommen eines gültigen Gastaufnahmevertrages wird im Stornierungsfall bis zu 8 Wochen vor Reiseantritt eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Reisepreises fällig.
  5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu beherbergen, um Ausfälle zu vermeiden.
    b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
  6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Unsere Empfehlung: Damit Sie vor solchen Risiken jederzeit geschützt sind, empfehlen wir grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
  7. Rabatte: Die Kombination von Rabattangeboten ist ausgeschlossen.
    Vom 15. November bis zum 15. Dezember des Jahres ist das Hallenbad und die Sauna geschlossen.

Birgit und Thomas Hofmann
Schillerstraße 18/1
73262 Reichenbach an der Fils
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